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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1971 - VI C 14.68   

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https://dejure.org/1971,1495
BVerwG, 19.02.1971 - VI C 14.68 (https://dejure.org/1971,1495)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1971 - VI C 14.68 (https://dejure.org/1971,1495)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1971 - VI C 14.68 (https://dejure.org/1971,1495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "dienstlichen Gründe" für eine Versetzung - Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1971, 752
  • RiA 1971, 158
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1971 - VI C 14.68
    Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für alle Rechtszüge beruht auf § 189 Abs. 1 VwGO, §§ 73, 74 BVerwGG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 5 GKG (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG VI C 48.69 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1995/17

    Umzugskosten und Trennungsgeld bei Versetzung auf Antrag

    Aus dem bereits zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 19.02.1971 - VI C 14.68 -, Buchholz 238.90 Nr. 32) lässt sich für das vorliegende Verfahren nichts Anderes herleiten.

    36 Soweit in Rechtsprechung und Literatur dagegen teilweise darauf abgestellt wird, ob die tatsächlichen Beweggründe, von denen sich der Dienstherr bei der Versetzung allein oder überwiegend hat leiten lassen, bei objektiver rechtlicher Beurteilung dienstliche Gründe sind (Meyer/Fricke/Baez u.a., Reisekosten im öffentlichen Dienst, 5/2018, § 1 Rn. 34 unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 19.02.1971 - VI C 14.68 -, Buchholz 238.90 Nr. 32), ist hierfür nach Ansicht des Senats nach alledem nur dann Raum, wenn sich der Versetzungsverfügung trotz der geforderten Alternativität nicht entnehmen lässt, ob sie aufgrund eines vorliegenden Antrags oder aus dienstlichen Gründen verfügt wurde.

    Die obigen Betrachtungen schließen es nicht grundsätzlich aus, dass auch bei Versetzungen aufgrund von Stellenausschreibungen dienstliche Gründe vorliegen können, und diese, obwohl der Bewerbung aus der Sicht des Bediensteten in der Regel persönliche Gründe zugrunde liegen (z.B. Familienzusammenführung, bessere Fortkommensmöglichkeiten, gesundheitliche Gründe, Rückkehr in die Heimat), gegenüber den dienstlichen Gründen (Stellenbesetzung) nicht regelmäßig in den Hintergrund treten müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1971 - VI C 14.68 - Buchholz 238.90, Nr. 32; Kopicki-Irlenbusch, Umzugskostenrecht des Bundes, § 3 Rn. 12).

    Nach den beamtenrechtlichen Vorgaben bleibt vielmehr maßgeblich, von welchen Gründen sich die Verwaltung hat tatsächlich leiten lassen und nicht, ob neben diesen Beweggründen für die Versetzung auch Umstände - wie z.B. regelmäßig bei einer vorangegangenen erfolgreichen Bewerbung - vorliegen, die auch oder allein geeignet sind, eine Versetzung "dienstlich" zu begründen (vgl. insoweit ebenso BVerwG, Beschluss vom 19.02.1971 - VI C 14.68 - Buchholz 238.90 Nr. 32).

  • BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 1.19

    Bestenauslese; Tatbestandswirkung; Trennungsgeld; Versetzung; Versetzungsantrag;

    Er beruft sich im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1971 - 6 C 14.68 - und macht darüber hinaus geltend, die Versetzung werde vom abgebenden Dienstherrn verfügt, während sich der Trennungsgeldanspruch gegen den aufnehmenden Dienstherrn richte, so dass der Inhalt der Versetzungsverfügung gerade nicht abschließend sei.

    Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Erfordernisse der Verwaltung in einem weit verstandenen Sinne die Verwendung des Beamten an einer anderen Amtsstelle mindestens rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1971 - 6 C 14.68 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskostenrecht Nr. 32 S. 27 m.w.N).

  • VG Kassel, 06.12.2007 - 1 E 2113/06

    Trennungsgeld bei Versetzung aus dienstlichem Interesse

    17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen dienstliche Gründe i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 HUKG (bzw. der gleichlautenden Norm des BUKG) immer dann vor, wenn die Erfordernisse der Verwaltung in einem weit verstandenen Sinne die Verwendung des Beamten an einer anderen Amtsstelle mindestens rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1971, Az.: VI C 14/68, VerwRspr 23, 41, S. 42).

    Daher sind beispielsweise Versetzungen auf höherwertige Funktionen regelmäßig dienstlich veranlasst, denn sie dienen den Bedürfnissen der Verwaltung an qualifizierten Mitarbeitern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1971, a.a.O., S. 43; Kopicki/Irlenbusch, Das Umzugskostenrecht des Bundes, Loseblatt, Stand: September 2007, § 3 BUZG Rn. 12).

    Dem Gericht ist es verwehrt, von sich aus Gründe für die Versetzung zu suchen und solche heranzuziehen, die die Entscheidung der Verwaltung nicht geprägt haben (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 19.02.1971, a.a.O. S. 42).

  • VG Stuttgart, 07.07.2017 - 2 K 5663/16

    Trennungsgeld: dienstliche Gründe für eine Versetzung im Sinne des Umzugsrechts

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einem Einstellungsbeschluss zum Recht der Umzugskostenvergütung (v. 19.02.1971 - Az.: VI C 14/68 - DÖD 1971, 143) ausgeführt, dienstliche Gründe im Sinne des Umzugskostenrechts des Bundes (und damit vergleichbarer Bestimmungen der Länder) lägen schon immer dann vor, wenn die Erfordernisse der Verwaltung in einem weit verstandenen Sinne die Verwendung des Beamten an einer anderen Amtsstelle mindestens rechtfertigen.
  • BVerwG, 06.12.1971 - II B 19.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Divergenz - Preisgabe

    Zur Begründung seiner gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde hat der Kläger im Hinblick auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - geltend gemacht, das in der vorstehenden Beschlußformel näher bezeichnete Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1971 - BVerwG VI C 14.68 - (ZBR 1971, 284) ab.
  • VG Stuttgart, 07.08.2017 - 2 K 5663/16

    Trennungsgeld; Versetzung; Dienstliche Gründe

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einem Einstellungsbeschluss zum Recht der Umzugskostenvergütung (v. 19.02.1971 - Az.: VI C 14/68 - DÖD 1971, 143 ) ausgeführt, dienstliche Gründe im Sinne des Umzugskostenrechts des Bundes (und damit vergleichbarer Bestimmungen der Länder) lägen schon immer dann vor, wenn die Erfordernisse der Verwaltung in einem weit verstandenen Sinne die Verwendung des Beamten an einer anderen Amtsstelle mindestens rechtfertigen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1221
BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69 (https://dejure.org/1971,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1971 - VI C 29.69 (https://dejure.org/1971,1221)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1971 - VI C 29.69 (https://dejure.org/1971,1221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks bei der Postanstalt - Einwurf einer Mitteilung über die Zustellung in den Hausbriefkasten als hinreichende Voraussetzung der Zustellung durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1284
  • MDR 1971, 686
  • RiA 1971, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
    Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:.

    Ähnlich hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 -, allerdings nicht entscheidungstragend, ausgeführt, wenn die Übersendung der Mitteilung in der Form des gewöhnlichen Briefes nicht tunlich sei, so könne es je nach den Umständen zweckmäßig sein, die Mitteilung als postlagernden Brief zu behandeln.

  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 320.58
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
    Das Postfach könne nämlich nicht lediglich als ein in die Postanstalt verlegter Briefkasten des Empfängers betrachtet werden (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 130 BGB; BVerwGE 10, 293 [294]).
  • BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70

    Rechtswirksamkeit von Zustellungen - Postalische Dienstanweisungen - Prozessuale

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
    Die Heranziehung der Postordnung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Zustellung widerspricht nicht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Juli 1970 - 5 AZR 166/70 - [NJW 1970, 1894]), nach der die Rechtswirksamkeit von Zustellungen durch die Post nicht nach den postalischen Dienstanweisungen, sondern allein nach den prozessualen Vorschriften zu beurteilen ist.
  • BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
    Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:.
  • BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62

    Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
    Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:.
  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Sie steht gleichfalls im Einklang mit Sinn und Zweck des § 182 ZPO, wonach dem Empfänger möglichst bald und zuverlässig Kenntnis von der Niederlegung zu geben ist (Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 29.69 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 1 S. 4).
  • BFH, 17.02.1983 - V R 76/77

    Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist

    Die Mitteilung über die Niederlegung durch Einlegung in das Postfach sei in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 1954 V ZR 67/53 (BB 1954, 577) und der des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1971 VI C 29/69 (NJW 1971, 1284) im Sinne des § 182 ZPO als ordnungsgemäß "unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben" anzusehen.
  • VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Ob ein Bediensteter der Post auch befugt ist, bei einer Ersatzzustellung einen Benachrichtigungszettel in ein Postschließfach einzulegen, kann in diesem Zusammenhang offenbleiben (bejahend Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.02.1971 -- VI C 29/69 -- NJW 71, 1284 (1285); verneinend Bay. ObLG, Urteil vom 10.10.1962 -- RReg I St 347/62 -- …
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